Pressemitteilung - Sturmschaden an einem Dach

Der Sturm bläst nicht nur zur Frühjahrszeit, ja auch im Herbst und in der Sommerzeit…

Nach den Wetterkapriolen dieses Sommers ist ein rechtzeitiger Check des Dachs für jeden Hausbesitzer nahezu eine unerlässliche Pflicht, um sich vor bösen Überraschungen und kostspieligen Schäden zu schützen.

Kyrill, Xaver, Xynthia oder Ela – wenn exotische Vornamen die Nachrichtenlage beherrschen, ist wieder ein Orkantief oder eine Gewitterfront mit schweren Stürmen im Anmarsch. Selbst schlimmste Verwüstungen durch Tornados sind in Deutschland keine Seltenheit. Auch wenn extreme Wetterereignisse über das ganze Jahr verteilt sein können, nimmt der Wind nun im Herbst sicherlich wieder besonders häufig Fahrt auf. Ab Oktober werden die Stürme erwartungsgemäß wieder heftig übers Land fegen.

Deshalb sollten sich Hausbesitzer jetzt vergewissern, dass ihr Dach in Ordnung ist und dem nächsten Sturm standhält. Denn für Schäden haften zwar Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen, aber erst ab Windstärke 8. Und schon seit 2011 gelten verschärfte Regeln für die Befestigung von Dachziegel bei geneigten Dächern: Seitdem müssen Dächer, die neu eingedeckt werden, grundsätzlich mit Sturmklammern gesichert werden. Die Klammerung der äußeren Ziegel ist obligatorisch.

Abhängig von der Dachneigung, dem Standort und der Höhe des Hauses müssen First und Traufe ebenfalls verklammert werden. Profis orientieren sich dabei am Regelwerk des Dachdeckerhandwerks.

Mit der Fachinformation „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen“ hat der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) einen anspruchsvollen Standard für die Windsogsicherung von Dachziegeln formuliert. Allerdings sind Sturmklammern kein Allheilmittel. „Vor allem können sie die regelmäßige Inspektion des Dachs nicht ersetzten. Denn die stärksten Klammern nutzen wenig, wenn auch nur ein Dachziegel gebrochen ist oder sich gelockert hat. Dann kann schon eine heftige Böe ausreichen, um ein Dach nahezu vollständig abzudecken“, betont Gerald Laumans. Der Geschäftsführende Gesellschafter des niederrheinischen Dachziegelherstellers Gebr. Laumans GmbH & Co. KG. rät dazu, das Dach einmal im Jahr vom Fachmann kontrollieren und sich die Funktionstüchtigkeit des gesamten Dachs bescheinigen zu lassen.

Solch ein Check-up schützt Bewohner und Passanten vor Verletzungen und gibt dem Hausbesitzer die Sicherheit, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Denn wenn doch einmal etwas passiert, muss er vor Gericht beweisen, seine Immobilie ordnungsgemäß unterhalten und gewartet zu haben. Und auch Gebäudeversicherer achten heute bei der Schadensregulierung darauf, ob teure Reparaturen durch regelmäßige und rechtzeitige Wartung des Daches vermeidbar gewesen wären.

Die vergleichsweise geringen Kosten für den Check-up können den Eigentümer vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. Damit es nicht soweit kommt, sollten gerade Eigentümer älterer Immobilien das Dach im Herbst vom Dachhandwerker überprüfen lassen. Laumans: „Beim Check-up durch den Fachbetrieb fallen auch kleine Schäden und Funktionsbeeinträchtigungen auf, die so gleich repariert werden können, um Folgeschäden zu verhindern.“

Die Adressen kompetenter und erfahrener Betriebe erhalten Interessenten bei den örtlichen Kreishandwerkerschaften oder bei den Landesverbänden des Deutschen Dachdeckerhandwerks.