{"id":1512,"date":"2016-08-03T11:15:25","date_gmt":"2016-08-03T09:15:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.laumans.de\/?page_id=1512"},"modified":"2024-02-14T13:03:59","modified_gmt":"2024-02-14T12:03:59","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.laumans.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<p>[vc_row][vc_column][vc_empty_space height=&#8221;100px&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<div id=\"c505\" class=\"csc-default\">\n<div class=\"csc-header csc-header-n1\">\n<h1 class=\"csc-header csc-header-n1\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<h3 class=\"bodytext\">\u00a7 1. Allgemeines<\/h3>\n<p>(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen.\u00a0Sie gelten somit auch fu\u0308r alle ku\u0308nftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn wir nicht nochmals\u00a0ausdru\u0308cklich auf diese hinweisen.<br \/>(2) Gegenbest\u00e4tigungen des K\u00e4ufers unter Hinweis auf seine Gesch\u00e4fts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit\u00a0auch fu\u0308r die Zukunft widersprochen.<br \/>(3) Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden also nur wirksam, wenn wir diese Abweichungen\u00a0zumindest in Textform best\u00e4tigen.<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">\u00a7 2. Angebote und Vertragsschluss<\/h3>\n<p>(1) Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich.<br \/>(2) Bestellungen bedu\u0308rfen zur Rechtwirksamkeit unserer Best\u00e4tigung in Textform; dies gilt auch fu\u0308r Erg\u00e4nzungen,\u00a0\u00c4nderungen oder Nebenabreden.<br \/>(3) Ziegeleierzeugnisse sind homogene Massengu\u0308ter, die in einem natu\u0308rlichen Brennprozess hergestellt werden.\u00a0Sofern nicht ausdru\u0308cklich anders vereinbart, gelten Muster und Proben jeder Art und Gr\u00f6\u00dfe daher als\u00a0Durchschnittsmuster; Farbabweichungen sind m\u00f6glich und somit kein Grund zur Beanstandung.<br \/>(4) Angegebene Ma\u00dfe, Gewichte und chemische oder physikalische Daten sind Ann\u00e4herungs- bzw. Durchschnittswerte.\u00a0Ebenso sind Abbildungen und Beschreibungen nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich. Sie sind keine\u00a0garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder\u00a0Leistung. Anderes gilt nur, so weit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue\u00a0\u00dcbereinstimmung voraussetzt und dies ausdru\u0308cklich vereinbart wurde. Handelsu\u0308bliche Abweichungen und\u00a0Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen,\u00a0sowie die Ersetzung von Rohstoffen durch gleichwertige Stoffe sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit\u00a0zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<br \/>(5) Sofern besondere Leistungsdaten gewu\u0308nscht werden, sind diese in Textform zu vereinbaren.<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">\u00a7 3. Preise und Kostensteigerung<\/h3>\n<p>(1) Die Preise gelten fu\u0308r den in den Auftragsbest\u00e4tigungen aufgefu\u0308hrten Leistungs- und Lieferungsumfang.\u00a0Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.<br \/>(2) Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung,\u00a0Transportkosten, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebu\u0308hren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<br \/>(3) Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, die erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen\u00a0soll, Kostensteigerungen ein, sind wir berechtigt, die Lieferung zu den dann gu\u0308ltigen Listenpreisen auszufu\u0308hren.\u00a0Erfolgt die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss und liegen erhebliche Kostensteigerungen\u00a0vor, z.B. fu\u0308r Energie, teurere Rohstoffe, Devisen und Personal, die in ihrem Ausma\u00df nicht\u00a0vorhersehbar waren und ein Festhalten am vereinbarten Preis unzumutbar machen, sind wir ebenfalls berechtigt,\u00a0zu den erh\u00f6hten Preisen zu liefern. Ist das Festhalten\u00a0des K\u00e4ufers an seiner Bestellung in diesem Fall unzumutbar, steht ihm das Ru\u0308cktrittsrecht zu.<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">\u00a7 4. Lieferung und Gefahren\u00fcbergang<\/h3>\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk des Verk\u00e4ufers.<br \/>(2) Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs\u00a0ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtfu\u0308hrer oder sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmten\u00a0Dritten auf den Besteller u\u0308ber. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen\u00a0Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber u\u0308ber, an dem der\u00a0Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<br \/>(3) Die vereinbarte Anlieferung setzt eine Befahrbarkeit der Entladestelle mit schwerem Lastzug und geeigneter\u00a0Entladem\u00f6glichkeit voraus. Lieferung frei Baustelle bedeutet, Anlieferung durch LKW mit Entladung durch\u00a0mitgefu\u0308hrten Kran oder Gabelstapler an fester, durch schweren LKW mit Anh\u00e4nger oder Sattelzug, befahrbarer\u00a0Stra\u00dfe.<br \/>(4) Der K\u00e4ufer hat die geeignete Entladem\u00f6glichkeit sicherzustellen. Er haftet fu\u0308r Sch\u00e4den, die entstehen,wenn diese Voraussetzungen fehlen.<br \/>(5) Er haftet auch fu\u0308r Sch\u00e4den und Forderungen, die entstehen, wenn das Lieferfahrzeug aus Gru\u0308nden, die er\u00a0zu vertreten hat, nicht unverzu\u0308glich oder nicht sachgem\u00e4\u00df entladen wird.<br \/>(6) Transport der Lieferung in den Bau, um den Bau herum bzw. auf ein Geru\u0308st oder eine Decke sind ausgeschlossen.\u00a0Die Anlieferung mittels Hochkran bedarf einer besonderen Vereinbarung.<br \/>(7) Der Verk\u00e4ufer ist zu Teillieferungen nur berechtigt, wenn (a) die Teillieferung fu\u0308r den Auftraggeber im Rahmen\u00a0des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware\u00a0sichergestellt ist und (c) dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">\u00a7 5. Lieferzeit und Lieferbehinderung<\/h3>\n<p>(1) In Aussicht gestellte Fristen und Termine fu\u0308r Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei\u00a0denn, dass ausdru\u0308cklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.<br \/>(2) Ist ein fester Liefertermin vereinbart und wird dieser Termin seitens des K\u00e4ufers mehr als einmal verschoben,\u00a0beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer vor, 5% des Auftragswertes als Bearbeitungs- und Disponierungskosten fu\u0308r die\u00a0wiederholte \u00c4nderung der Bestellung in Rechnung zu stellen.<br \/>(3) Ger\u00e4t der Kunde daru\u0308ber hinaus mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug,\u00a0sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges\u00a0geht die Gefahr der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und des zuf\u00e4lligen Untergangs auf den Kunden u\u0308ber.<br \/>(4) Hat der Verk\u00e4ufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten oder befindet\u00a0er sich in Verzug, kann der K\u00e4ufer einen Anspruch auf Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5 % je Kalenderwoche\u00a0bis zu einem H\u00f6chstbetrag von insgesamt 5 % des Rechnungswertes (nur Materialpreis ohne Frachten) der\u00a0vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung geltend machen. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 7 dieser Lieferbedingungen.<br \/>(5) Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und anderer zum Zeitpunkt des Vertragsschluss\u00a0nicht vorhersehbarer oder sich deutlich verschlechternder Ereignisse, die dem Verk\u00e4ufer die Lieferung\u00a0wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen (hierzu z\u00e4hlen z.B. Material-, Energie-, Arbeitskr\u00e4fte- und\u00a0Transportraummangel, sowie Produktionsst\u00f6rungen (einschl. Fehlbrand), Arbeitskampf, Lieferfristu\u0308berschreitungen\u00a0von Vorlieferanten, Verkehrsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdliche Verfu\u0308gungen, Streik und Aussperrung, auch\u00a0wenn sie bei Lieferanten des Verk\u00e4ufers oder Unterlieferanten eintreten sowie auch (wiederkehrende) pandemische\u00a0und epidemische Ereignisse), hat der Verk\u00e4ufer, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen,\u00a0nicht zu vertreten.<br \/>(6) Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt die Lieferung bzw. Leitung um die Dauer der Behinderung zuzu\u0308glich einer\u00a0angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, sofern die Behinderung nicht nur von voru\u0308bergehender\u00a0Dauer ist, wegen des noch nicht erfu\u0308llten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten.<br \/>(7) Der Verk\u00e4ufer wird den K\u00e4ufer u\u0308ber das Eintreten eines solchen Falles unverzu\u0308glich unterrichten.<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">\u00a7 6. Zahlung<\/h3>\n<p>(1) Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, ma\u00dfgebend fu\u0308r das Datum der Zahlung ist der Eingang\u00a0beim Verk\u00e4ufer.<br \/>(2) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufu\u0308hren oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden,welche die Kreditwu\u0308rdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis gef\u00e4hrdet wird. Ebenso sind wir dann berechtigt, alle offenstehenden, auch gestundete, Rechnungsbetr\u00e4ge sofort f\u00e4llig zu stellen und sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.<br \/>(3) Zahlungen des K\u00e4ufers werden stets auf die \u00e4lteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die (\u00e4lteste) Hauptleistung angerechnet.<br \/>(4) Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.<br \/>(5) Berechnete Leihpaletten sind, wie die gelieferte Ware, zu bezahlen. Erst nach frachtfreier Ru\u0308cklieferung an eine unserer Ziegeleien in wiederverwendbarem Zustand kann eine Gutschrift und Verrechnung erfolgen.<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">\u00a7 7. M\u00e4ngelr\u00fcge, Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<p>(1) Der K\u00e4ufer hat die gelieferte Ware unverzu\u0308glich zu untersuchen. Offensichtliche oder bei einer sorgf\u00e4ltigen\u00a0Untersuchung erkennbare M\u00e4ngel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind dem Verk\u00e4ufer sp\u00e4testens\u00a0innerhalb einer Woche, in jedem Fall vor Vermischung oder Verarbeitung, in Textform anzuzeigen, anderenfalls\u00a0gelten sie als genehmigt. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom K\u00e4ufer\u00a0genehmigt, wenn die M.ngelru\u0308ge dem Verk\u00e4ufer nicht binnen einer Woche nach dem Zeitpunkt zugeht, in\u00a0dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem fru\u0308heren Zeitpunkt\u00a0offensichtlich, ist jedoch dieser fru\u0308here Zeitpunkt fu\u0308r den Beginn der Ru\u0308gefrist ma\u00dfgeblich. Dem Verk\u00e4ufer ist\u00a0Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei der\u00a0Entnahme fu\u0308r Materialpru\u0308fungen zu geben.<br \/>(2) Fehlmengen und andere bei der Anlieferung erkennbare M\u00e4ngel sind schriftlich auf dem Werkslieferschein\u00a0und dem Internationalen Frachtbrief zu vermerken.<br \/>(3)\u00a0Die bei Herstellung, Transport oder Verarbeitung grobkeramischer\u00a0Erzeugnisse auftretenden geringfu\u0308gigen Sch\u00e4den oder\u00a0Farbabweichungen, welche die u\u0308bliche Verwendbarkeit nicht\u00a0wesentlich beeintr\u00e4chtigen, k\u00f6nnen ebenso wenig beanstandet\u00a0werden, wie handelsu\u0308blicher Bruch und Schwund.\u00a0Als handels\u00fcblich ist ein Bruchanteil von 2 \u2013 3 % bei Dachziegeln und 3 \u2013 5 % bei Verblendziegeln anzusehen.<br \/>(4) Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer nach seiner innerhalb angemessener Frist\u00a0zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des\u00a0Fehlschlagens, d.h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung\u00a0der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zuru\u0308cktreten oder den Kaufpreis\u00a0angemessen mindern.<br \/>(5) Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand\u00a0\u00e4ndert, verarbeitet oder durch Dritte \u00e4ndern oder verarbeiten l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch\u00a0unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird.<br \/>(6) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verk\u00e4ufers, kann der Auftraggeber unter den in \u00a7 8 bestimmten\u00a0Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/p>\n<h3>\u00a7 8. Haftung<\/h3>\n<p>(1) Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unm\u00f6glichkeit,\u00a0Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen\u00a0und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe\u00a0dieses \u00a7 8 eingeschr\u00e4nkt.<br \/>(2) Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten\u00a0oder sonstigen Erfu\u0308llungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten\u00a0handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstands, dessen\u00a0Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit\u00a0mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen.<br \/>(3) Soweit der Verk\u00e4ufer gem. \u00a7 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf\u00a0Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen\u00a0hat oder die er bei Anwendung verkehrsu\u0308blicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen mu\u0308ssen. Mittelbare\u00a0Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig,\u00a0soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise\u00a0zu erwarten sind.<br \/>(4) Die vorstehenden Regelungen des Abs. 3 gelten nicht im Fall vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens\u00a0von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten des Verk\u00e4ufers. Sie gelten ebenfalls nicht fu\u0308r die\u00a0Haftung wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der\u00a0Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<h3>\u00a7 9. Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung<\/h3>\n<p>(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung bestehenden\u00a0Forderungen Eigentum des Verk\u00e4ufers (Vorbehaltsware).<br \/>(2) Verarbeitung oder Vermischung durch den K\u00e4ufer erfolgt im Auftrage des Verk\u00e4ufers, ohne dass dieser hieraus\u00a0verpflichtet wird. Soweit der Verk\u00e4ufer nicht bereits kraft Gesetzes Eigentum oder Miteigentum erlangt,\u00a0u\u0308bertr.gt der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer schon jetzt im Wert der Vorbehaltsware Miteigentum an der hieraus entstehenden\u00a0Sache und verwahrt diese unter Kennzeichnung als Vorbehaltsware mit kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt\u00a0fu\u0308r den Verk\u00e4ufer.<br \/>(3) Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu ver\u00e4u\u00dfern und\u00a0zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund\u00a0bezu\u0308glich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent\u00a0tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verk\u00e4ufer ab. Die Abtretung\u00a0umfasst die mit der Forderung zusammenh\u00e4ngenden Rechte, einschlie\u00dflich des Rechts auf Einr\u00e4umung einer\u00a0Sicherungshypothek. Der Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt den K\u00e4ufer widerruflich, die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen\u00a0Forderungen fu\u0308r dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann nur\u00a0widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Zu\u00a0anderen Verfu\u0308gungen, insbesondere der Verpf\u00e4ndung, Sicherungsu\u0308bereignung oder weiterer Abtretung ist\u00a0der K\u00e4ufer nicht berechtigt.<br \/>(4) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Verk\u00e4ufer unverzu\u0308glich u\u0308ber jede Art von Zugriff Dritter in die Vorbehaltsware\u00a0oder in die abgetretenen Forderungen zu unterrichten, sowie die ihm fu\u0308r die Rechtsverfolgung erforderlichen\u00a0Ausku\u0308nfte und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen.<br \/>(5) Kommt der K\u00e4ufer seinen Verpflichtungen gegenu\u0308ber dem Verk\u00e4ufer nicht nach oder entstehen begru\u0308ndete\u00a0Zweifel an seiner Kreditwu\u0308rdigkeit, so hat der K\u00e4ufer auf Verlangen des Verk\u00e4ufers die Vorbehaltsware\u00a0herauszugeben, sowie die abgetretenen Forderungen offenzulegen und dem Verk\u00e4ufer alle zur Einziehung\u00a0dieser Forderungen erforderlichen Unterlangen und Ausku\u0308nfte auszuh\u00e4ndigen.<br \/>(6) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert\u00a0unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % u\u0308bersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl\u00a0der freizugebenden Sicherheiten.<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">\u00a7 10. Erf\u00fcllungsort und Gerrichtsstand<\/h3>\n<p>Erfu\u0308llungsort ist Bru\u0308ggen.<br \/>Gerichtsstand fu\u0308r alle sich aus oder anl\u00e4sslich dieses Vertragsverh\u00e4ltnisses ergebender Streitigkeiten ist der Sitz\u00a0der Gesellschaft. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Gesch\u00e4ftssitz zu verklagen.<\/p>\n<h3 class=\"bodytext\">Randers Tegl Laumans GmbH<br \/>Br\u00fcggen, den 1. Januar 2023<\/h3>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_empty_space height=&#8221;100px&#8221;][vc_column_text] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1. 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